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   BGH, 19.02.2014 - I ZB 70/12   

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https://dejure.org/2014,7042
BGH, 19.02.2014 - I ZB 70/12 (https://dejure.org/2014,7042)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - I ZB 70/12 (https://dejure.org/2014,7042)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - I ZB 70/12 (https://dejure.org/2014,7042)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 191a GVG vom 22.03.2005, § 3 ZMV, § 5 S 1 ZMV, § 6 S 1 ZMV
    Anspruch einer blinden oder sehbehinderten Person auf barrierefreie Zugänglichmachung der Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens in Blindenschrift

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer blinder oder einer sehbehinderten Person auf Zugänglichmachung eines Beschlusses oder einer Kostenrechnung in Blindenkurzschrift

  • rewis.io

    Anspruch einer blinden oder sehbehinderten Person auf barrierefreie Zugänglichmachung der Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens in Blindenschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 191a Abs. 2; ZMV § 3; ZMV § 4 Abs. 1
    Anspruch einer blinder oder einer sehbehinderten Person auf Zugänglichmachung eines Beschlusses oder einer Kostenrechnung in Blindenkurzschrift

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Gerichtsdokumente in Blindenschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 70/12

    Barrierefreie Zugänglichmachung der Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens:

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - I ZB 70/12
    Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht zugelassene Rechtsbeschwerde des Beklagten zu 2 mit Beschluss vom 10. Januar 2013 zurückgewiesen (I ZB 70/12, NJW 2013, 1011) und dem Beklagten zu 2 am 1. März 2013 die Kosten des Verfahrens in Rechnung gestellt.

    Diese Verpflichtung kann entgegen der Ansicht des Beklagten zu 2 nicht nur das in § 6 Satz 1 ZMV geregelte Wahlrecht der berechtigten Person zwischen den in § 3 ZMV genannten Formen der Zugänglichmachung einschränken (vgl. BGH, NJW 2013, 1011 Rn. 7; Zöller/Lückemann, ZPO, 30. Aufl., § 191a GVG Rn. 2), sondern auch dazu führen, dass kein Anspruch auf Zugänglichmachung besteht.

    b) Ein Anspruch auf Zugänglichmachung von Dokumenten kann ferner bei einer anwaltlichen Vertretung der berechtigten Person ausgeschlossen sein, soweit gewährleistet ist, dass der anwaltliche Vertreter der berechtigten Person die in den Dokumenten enthaltenen Informationen so zu vermitteln vermag, dass eine zusätzliche Übermittlung der Dokumente durch das Gericht in einer für die berechtigte Person wahrnehmbaren Form zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren nicht erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 2013, 1011 Rn. 10 mwN).

  • LG München I, 12.09.2023 - 14 T 9699/23

    Barrierefreier Zugung zu Gerichtsdokumenten für Sehbehinderte

    Wie vom Erstgericht noch zutreffend aufgezeigt, ist zwar sowohl vom BVerfG als auch vom BGH in den Jahren 2013 bzw. 2014 entschieden worden, dass eine Erforderlichkeit für die Wahrnehmung der Rechte im Verfahren zu verlangen sei (siehe BVerfG, Beschluss vom 10.10.2014 - 1 BvR 856/13, NJW 2014, 3567; BGH, Beschluss vom 10.01.2013 - I ZB 70/12, NJW 2013, 1011; BGH, Beschluss vom 19.02.2014 - I ZB 70/12, NJW 2014, 1455).
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